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Zweck des Ostschweizer Polizeikonkordates ist die Kooperation der beteiligten Kantone und beteiligten Städte durch gemeinsame Ausbildung, Ausrüstung, Aufgabenbewältigung und Auftreten im Hinblick auf gemeinsame Einsätze. Ein einheitliches Erscheinungsbild, gemeinsame Führungs- und Ausbildungsmittel, Kompetenzzentren und koordinierte Stellungnahmen zu Sachfragen fördern die Solidarität, eine gemeinsame Unternehmenskultur sowie ein einheitliches Auftreten in der Öffentlichkeit.

Gemeinsame Einsätze im Ostschweizer Polizeikonkordat (ostpol.ch) sind vorgesehen bei besonderen oder ausserordentlichen Lagen (z.B. Verkehrskontrollen, grosse Sportveranstaltungen, nationale oder internationale Konferenzen mit Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft usw, Gewaltverbrechen, Katastrophen). Dem Ostschweizer Polizeikonkordat gehören die Kantone Appenzell-Innerrhoden, Appenzell-Ausserrhoden, Glarus, Graubünden, St. Gallen, Thurgau, Schaffhausen, die Stadtpolizei St. Gallen und Chur sowie die Landespolizei des Fürstentums Liechtenstein an.

Es ist naheliegend, dass die Aus- und Weiterbildung in den verschiedenen polizeilichen Gebieten innerhalb des Konkordates erfolgt. Aber auch die gemeinsame Beschaffung von Ausrüstungsmaterial ist eines der Ziele der polizeilichen Zusammenarbeit in der Ostschweiz. Eines der Resultate ist die gemeinsame Beschaffung der einheitlichen Arbeitsuniform seit dem Jahre 2001. Die Polizeikommandanten sowie die Konferenzen Sicherheitspolizei, Kriminal- und Verkehrspolizei und die Fachgruppen treffen sich regelmässig, um die Zusammenarbeit mit der Umsetzung von gemeinsamen Projekten zu fördern.

 
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