Die Gewährleistung der Sicherheit für die Bevölkerung und der Gäste sowie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung sind Kernaufgaben des Staates. Die Polizeikorps des Ostschweizerischen Polizeikonkordates erfüllen diese Aufgaben im Rahmen von zunehmenden Sparmassnahmen. Einsparungen bedingen jedoch eine Reduktion der polizeilichen Leistungen im präventiven und repressiven Handeln. Es besteht auch die Gefahr, dass das Sicherheitsempfinden sowie das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei und die Einhaltung sowie Beachtung von Strafbestimmungen und Strassenverkehrsregeln abnehmen.
Das Ostschweizerische Polizeikonkordat hat seit seiner Entstehung Ende der 70er Jahre mannigfaltige Tätigkeiten entwickelt, die den Zusammenhalt innerhalb der ost-schweizerischen Polizeikorps gefestigt haben. Eine interkantonale Vereinbarung - genehmigt von der Ostschweizerischen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren Konferenz (JPD-Ost) - regelt die grundsätzliche Zusammenarbeit, auch mit den Partnern wie der Armee, Grenzwacht usw. Die grenzüberschreitende Kooperation stützt sich auf internationale Abkommen mit Deutschland, Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein.